Revision

Einerseits fassen wir den Begriff der Revision weit:

Ob Revisionen nach Gesellschaftsrecht, ob Revisionen im Sinne des Geldwäschereigesetzes oder Revisionen nach statutarischen Bestimmungen: Auf uns können Sie in revisionstechnischen Fragen zählen.

Andererseits fassen wir den Begriff der Revision eng:

Wir prüfen nicht um des Prüfens Willens, sondern ergebnis- und risikoorientiert. Dabei messen wir dem gesunden Menschenverstand grosse Bedeutung zu. Wir verbohren uns nicht unnötig in Details, sondern wollen die Zusammenhänge erkennen und nachvollziehen können. Wir beschränken uns dabei auf das Notwendige und vermeiden so Revisions- und Kostenexzesse.

Wo wir aber Hinweise für Unregelmässigkeiten und Schwachstellen im Controllingsystem feststellen, haken wir unnachgiebig und zielgerichtet nach.

Wir wollen mit unserer Revisionstätigkeit dem Auftraggeber einen echten Mehrwert schaffen. Als von der Revisionsaufsichtsbehörde zugelassene Revisionsexpertin gehören ordentliche und eingeschränkte Revisionen zu unseren Aufgabengebieten. Auch Sonderprüfungen wie Gründer- oder Liquidationsprüfungen führen wir zielgerichtet und effizient durch. Dabei richten wir unsere Tätigkeit nach den geltenden Berufsstandards aus und sind Mitglied des Schweizerischen Treuhänderverbandes TREUHAND|SUISSE.

Zögern Sie nicht, Ihre Revision durch uns durchführen zu lassen. Nehmen Sie uns beim Wort: Überprüfen Sie unsere Arbeit nach dem Mehrwert für Sie!

Wir freuen uns auf eine kontinuierliche und langjährige Zusammenarbeit mit Ihnen.